Projekte in Umsetzung

Kindertagesstätte Waldorf

Der Neubau konnte in Betrieb genommen werden. Foto: Christine Vincon
Der Neubau ist in Betrieb genommen worden. Foto: Christine Vincon

Umbau und Erweiterung der Kindertagestätte

Der bestehende Waldorfkindergarten an der Alten Bergstraße wird erweitert. Dazu wurde auf dem bestehenden Grundstück ein rund 420 Quadratmeter großer Neubau für einen zweigruppigen Kindergarten für 50 Kinder errichtet, für die Krippengruppe mit zwölf Kindern wird das denkmalgeschützte Bestandsgebäude (2020/21) saniert.

Der Neubau ist ein zweigeschossiges Gebäude (EG, OG), das radial/fächerartig an die Stützmauer im Norden anschließt. Das Erdgeschoss ist dreiseitig in den Hang eingebunden und wird an der Nord-Seite (Straßenseite) ebenerdig erschlossen. Das Obergeschoss befindet sich etwa ebenerdig zum gartenseitigen Hang. Es handelt sich um einen Massivbau (Stahlbeton + Mauerwerkswände). Als vorbereitende Maßnahme wurde ein Aufzugsschacht in das Gebäude integriert, um bei Notwendigkeit bzw. zu gegebener Zeit mit geringem Aufwand eine barrierefreie Erschließung zu gewährleisten.

Hier finden Sie einen Videobeitrag zur Fertigstellung des Neubaus.

Konstruktion/Ausführung:

Die Fassaden von EG und OG bestehen meist aus einer vorgesetzten Klinkerfassade. Die Fassade OG Südseite (Gartenseite) besteht aus einer Pfosten-Riegel-Konstruktion. Die Dachflächen unterteilen sich in fünf, in der Höhe leicht differenzierte Flachdächer mit extensiver Dachbegrünung.

Bauablauf:

Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Bauabschnitten ausgeführt. Nach dem Neubau haben die Sanierungsmaßnahmen und Umbauarbeiten zur Kinderkrippe im Bestandsgebäude begonnen. Die Abbruch- und Rückbauarbeiten laufen.

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Handarbeit im Waldorfkindergarten
Handarbeit im Waldorfkindergarten Foto: cv

Chronik:

November 2014: Vorstellung von Planungsvarianten im Bausenat

September 2016: Vorstellung der Planung und Kosten im Bausenat

November 2016: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Art. 10 FAG und Erteilung einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Regierung von Niederbayern

März 2017: Baugenehmigung erteilt

Mai 2017: Sachstandsbericht zur Planung im Bausenat

Juni 2017: Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Zuweisung nach Art. 10 FAG

April 2018: Spatenstich für den Neubau

November 2019: Inbetriebnahme

Bilder zur Bauphase finden Sie u.a. hier.

Artikel der Landshuter Zeitung zum Neubau können Sie in der Bildergalerie nachlesen.

Aktuelles: Derzeit wird das Bestandsgebäude zur Kinderkrippe umgebaut.

Informationen zum Umbau des bestehenden Waldorfkindergartens zu einer Kinderkrippe:

Das Gebäude ist ein denkmalgeschütztes, ehemaliges Wohnhaus von 1872. Aufgrund der Anforderungen des Denkmalschutzes soll möglichst wenig in die Gebäudestruktur eingegriffen werden. Das Gebäudeensemble, mit dem geplanten Neubau, wird über ein gemeinsames Hoftor von der Alten Bergstraße aus erschlossen. Der Hof zwischen den Gebäuden ist die zentrale Mitte und Ort der Begegnung für Kinder, Erzieher und Eltern. Von hier erfolgt der Zugang zur Krippe über den bestehenden Haupteingang im Westen des Gebäudes. Zusätzlich gibt es einen Nebeneingang von der Ostseite des Gebäudes, der ebenfalls von der Alten Bergstraße, über eine bestehende Einfahrt, zu erreichen ist. Dieser dient als Personal- und barrierefreier Zugang.

Südseitig wird im Obergeschoss ein Steg hergestellt, der als Ausgang zum Garten und Rettungsweg dient. Im Norden wird die Fläche zwischen dem Bestand und der Grundstücksmauer als Spielfläche ausschließlich für die Krippenkinder nutzbar gemacht. Die übrige Gartenfläche dient als gemeinsame Spielfläche zusammen mit dem Kindergartenkindern. Die bestehende Überdachung an der Südseite wird erneuert. Das bestehende Dach muss ertüchtigt werden.

Sanierung des Bestandsbaus

Einblicke in den neuen Kindergarten Fotos: Christine Vincon

Bauherr: Stadt Landshut
Projektleitung: Amt für Gebäudewirtschaft
Baubeginn: April 2018
Baufertigstellung: Frühsommer 2021
Kosten:

2,85 Millionen Euro (Neubau)
Gesamtprojekt 3,99 Mio. Euro

Förderung:  1,1 Millionen nach Art. 10 FAG